Tennisspielen auf einer der schönsten Anlagen Hessens


Der WTHC verfügt über insgesamt 18 Tennisplätze, eingebettet in das wunderschöne Nerotal, von Wald und ausgedehnten Grünanlagen umgeben. Das große Angebot an Plätzen, aber auch die sonstige Tennis-Infrastruktur mit Ballwand, Ballmaschine, IT-gestütztem Platzbelegungssystem und die Angebote im WTHC-Fanshop ergeben ein attraktives Paket für Freizeitspieler und Leistungssportler.

Für Neumitglieder und Hobbyspieler wird dienstagsabends, organisiert durch einen Trainer, das „After-Work-Tennis“ angeboten, ein freier Treff, über den man leicht passende Mitspieler kennenlernen kann. Für Breitensportler gibt es ein vielfältiges Angebot an Veranstaltungen, Schleifchenturnieren oder Schnupperturnieren.

Aber auch die vielen Medenspieler/-innen kommen auf ihre Kosten: Über 40 Tennismannschaften meldet der Verein vor Saisonbeginn beim HTV. Die jeweiligen Tabellen der gemeldeten Mannschaften finden Sie unter den Menüpunkten Tennis für Aktive und Tennisjugend.

Teams und Meisterschaften


Medenspieler finden im Verein über die verschiedenen Altersklasssen ein breites Spektrum an Mannschaften und Mitspielern. Einen Überblick über die im WTHC gemeldeten Damen- und Herrenteams finden Sie hier, wer sich für die Meldung in einem der Teams interessiert, kann sich an unseren Sportwart, Bernhard Bichbihler, wenden. Aber auch unsere Jugendlichen sind in verschiedenen Alters- und Spielklassen bei den Medenspielen vertreten.

Durch die regelmäßige Austragung von Punktspielen lassen sich Wartezeiten an Turnier- und Medenspieltagen manchmal nicht ganz vermeiden. Informationen zur Platzbelegung auf der Anlage des WTHC während der Medenspieltage finden Sie während der Saison unter dem Menüpunkt „Medenspielbelegung“. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich für das Verständnis unserer Mitglieder.

Während der Medenspielsaison wird auf der Anlage sehenswertes Tennis gespielt. Unsere ersten Herren sind 2023 in die 2. Bundesliga aufgestiegen. Die Top-Matches dieser Mannschaft werden auch in dieser Saison viele tennisbegeisterte Zuschauer anziehen, die die Mannschaft vom Spielfeldrand aus unterstützen. Auch von der Sonnenterrasse des Clubhauses aus hat man einen tollen Überblick über die Plätze und die Matches.

Das WTHC-Tennisshuttle – Entlastung für Eltern


Für die Fahrten zum Tennis-Jugendtraining bietet der WTHC einen Fahrservice an, den Hanne Hofmann-Jeckel mit Ehrenamtlichen des Vereins organisiert. Für berufstätige Eltern bedeutet dies eine große Entlastung. Eltern zahlen pro Fahrt lediglich einen Unkostenbeitrag.

Um die Fahrtkosten möglichst niedrig zu halten, suchte der Vorstand einen Sponsor, den man in JobStairs fand, einem Portal für Stellenangebote deutscher Top-Unternehmen. 

An den Wochenenden wird der Vereinsbus an Tennis- und Hockeymannschaften ausgeliehen, die zu Auswärtsspielen fahren. Erwachsenen-Mannschaften, die den Bus für weitere Fahrten zu Turnieren nutzen möchten, zahlen an den Verein eine Pauschale als Ausgleich für die Unkosten.

Platzbelegungs-, Spiel- und Platzordnung für die WTHC-Tennisplätze


SPORTKLEIDUNG
Die Benutzung der Tennisplätze darf nur in Tenniskleidung erfolgen. Tennisschuhe sind Pflicht. Das Tragen von Sportschuhen mit Stollen oder anderen nicht dem Tennissport entsprechenden Profilen ist auf den Tennisplätzen strengstens untersagt.


PLATZBELEGUNG
Die Benutzung der Tennisplätze ist nur nach ordnungsgemäß erfolgter Platzreservierung im Platzbelegungssystem gestattet. Das Platzbelegungssystem sieht für Einzelspiele eine Spielzeit von einer Stunde und für Doppel- bzw. Mixedspiele eine Spielzeit von zwei Stunden vor. Sollte eine Viertelstunde nach geplantem Spielbeginn nicht die erforderliche Anzahl von Codekarten vollständig eingebucht sein (zwei Karten fürs Einzel, vier Karten fürs Doppel), wird die Reservierung automatisch gelöscht. Eine Platzbelegung durch andere Mitglieder ist dann sofort möglich. Seit 2021 haben Mitglieder auch die Möglichkeit, zwei der Plätze über das Online-Platzbelegungssystem „eBusy“ zu reservieren. Die Reservierung muss allerdings noch vor dem Spielantritt bestätigt werden.
Für Jugendliche ist das Spielen untereinander auf den Plätzen 1 bis 9 und 16 bis 17 – sofern nicht von den Trainern belegt – gestattet. Auf den Plätzen 10 bis 15 und M darf ein Jugendlicher nur zusammen mit einem Erwachsenen buchen.


SPIEL- UND TRAINERBERECHTIGUNGEN
Aktive Mitglieder können nach Bezahlung des Mitgliedsbeitrages im Rahmen dieser Platzordnung die Tennisanlage beliebig oft benutzen. Passive Mitglieder dürfen dreimal pro Jahr ohne Gebühr spielen. Alle Mitglieder können mit Gästen gegen Gebühr auf der Anlage spielen (jeder Gast maximal dreimal pro Jahr). Die Gastgebühren werden vom System automatisch dem gastgebenden Spieler belastet. Beim Doppel wird derjenige gastgebende Spieler vom System belastet, der als erster eingebucht ist. Ausschließlich den vom WTHC autorisierten Trainern (s. Aushang) ist es erlaubt, Trainerstunden gegen Entgelt zu geben. Das private, unentgeltliche Trainingsspiel von Mitgliedern untereinander mit mehr als 6 Bällen ist nur auf den Plätzen 16, 17 und 1 (den eingezäunten Plätzen) gestattet.


PLATZPFLEGE
Vor Ablauf der Spielzeit sind die Plätze sorgfältig abzuziehen. Die Schleppnetze sind an die dafür vorgesehenen Vorrichtungen zu hängen und die Linien abzukehren.


PLATZAUFSICHT
Jedes Clubmitglied ist aufgefordert, auf das Einhalten dieser Platzordnung zu achten. Darüber hinaus sind die vom Vorstand autorisierten Mitglieder der WTHC-Platzaufsicht (s. Aushang) befugt, bei Verstößen gegen diese Platzordnung sofortige Maßnahmen zu veranlassen.


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Alle Mitglieder sind aufgerufen, Plätze und Clubanlage sauber und pfleglich zu behandeln. Hunde sind auf der Tennisanlage sowie im Clubhaus und auf der Terrasse an der Leine zu führen. Das Radfahren auf der gesamten Anlage ist nicht gestattet; die Fahrräder sind in die dafür vorgesehenen Ständer abzustellen. Kinder auf der Tennisanlage obliegen der Aufsichtspflicht der Eltern. Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Benutzer der Tennisanlage haften für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung.

 

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