19.04.2024 |
Gern möchten wir eine Information des Sportamts Wiesbaden mit allen Besuchern des WTHC teilen und bitten um Beachtung:
Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabis-Gesetz in Kraft.
Vorsorglich weisen wir auf die bestehenden Regelungen hin, die auch im Bereich von Sportstätten zur Anwendung kommen:
• Es darf kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren stattfinden.
• Es darf kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtun-gen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten erfolgen.
• Es muss mindestens ein Abstand von 100 Metern zum Eingangsbereich ein-gehalten werden.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass der Verstoß gegen behördliche Erlaubnisvorgaben eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet wird.