Inklusion – neue Aspekte der HTV-Wettspielordnung
„Tennisspieler und -spielerinnen mit Behinderung können gleichberechtigt an allen Mannschaftswettbewerben teilnehmen. Bei Rollstuhlaktiven darf der Ball vor dem Rückschlag zweimal aufspringen“, heißt es seit 2018 im entsprechend modifizierten Paragraph 1 der Wettspielordnung des Hessischen Tennisverbands. Damit hat der HTV eine Vorreiterrolle eingenommen. Er ist der erste Landesverband des Deutschen Tennis Bundes, der Inklusion in seiner Wettspielordnung verankert.
Vielleicht sieht man also in Zukunft auch bei Wettspielen „gemischte Doppel“ auf dem Platz, was man im WTHC sehr begrüßen würde. Der HTV veröffentlichte hierzu einen großen Beitrag im Mitgliedermagazin „Topspin“.